Der Niendorf / Tönningstedter Grenzstreit 1771
Ein Grenzstreit bei dem auch die Familie Stolten
aus Tönningstedt beteiligt war.

Den Anfang nahm der Grenzstreit zwischen Niendorf (heute Groß Niendorf) und Tönningstedt im Jahre 1739. Genauer gesagt am 23. August 1739. An diesem Tag berichtete der Bauernvogt Joachim Wulff aus Niendorf dem Amtsverwalter in Segeberg (heute Bad Segeberg) über die Niendorfer Grenzen. Aus Wulff’s Bericht geht hervor:

“daß die Grenzen im Süden an das Dorf Tönningstedt, welches der hochfürstlichen Durchlaucht von Holstein-Kiel zugehört und westwärts davon an den Feldmarken des hochwohlgeborenen Herrn von Borstel verlaufen. Obwohl es keine Scheide (Grenze) an Tönningstedt gibt ist es niemals von beiden Seiten zum Streit gekommen. Das Land wird von beiden Seiten mit Vieh gehütet und die Hirten müssen danach sehen, daß sie sich einander nicht zu nahe kommen.”

Also ein friedliches Miteinander der beiden Dörfer Niendorf und Tönningstedt im Jahr 1739. Hirten beider Dörfer hüteten das Vieh, scheinbar ohne sich gegenseitig ins Gehege zu kommen. Wer weiß, vielleicht haben sie sogar den einen oder anderen “schnack” miteinander abgehalten oder bei einer gemeinsamen Mittagspause zusammen gesessen. Zumindesten werden sie sich, wenn sie sich sahen zugewunken haben, denn man kannte sich ja schließlich von den regelmäßigen Kirchgängen aus Leezen. Niendorf und Tönningstedt gehörten zu jener Zeit zum Kirchspiel Leezen.

Erst 32 Jahre nach dem ersten schriftlich festgehaltenem Bericht des
Joachim Wulff findet sich im Amt Tremsbüttel, zu dem das Dorf Tönningstedt seinerzeit amtlich gehörte eine Aufzeichnung aus dem Jahr 1771. Hier wird nun über einen handfesten Grenzstreit zwischen dem königlichen Dorfe Niendorf, als dänische Untertanen, und dem zum großfürstlichen Hause Gottorf gehörenden Dorfe Tönningstedt berichtet.
Um genau zu sein ist es eigentlich ein Grenzstreit zwischen den Niendorfer Hufnern
Hinrich Beek und Hufner Fahrenkrog, sowie den Tönningstedter Hufnern Claus Rehrs, Peter Stolten und Hans Stolten. Ein Streit also, der auch das königliche Haus Dänemark und das großfürstliche Haus Gottorf auf den Plan rief, denn welcher Grundbesitzer gibt schon freiwillig ein paar Hektar Land von seinem Besitz her, auch wenn er sich dessen bisher wohl nicht einmal bewußt war. Denn es ging hier um 8.804 Quadratruten* (=18,5 Hektar). Dieses Land, von dem 2.830 Quadratruten, also rund ein Viertel noch nicht einmal urbar gemacht worden waren, wurde von den Niendorfern genutzt. Doch nun erhoben die Tönningstedter Anspruch auf diese Land. Sie behaupteten, dass die Niendofer sich eingepfügt hätten, was soviel bedeutet: Die Niendofer hätten sich das Land in ungerechtfertigter Weise angeeignet, bzw. die alte Grenze nach und nach durch pflügen versetzt. Die Tönningstedter argumentierten: Man wüßte aus alten Erzählungen und Erinnerungen wo diese alte Grenze verlief, und dass diese Grenze vor langer Zeit durch ausgepflügte Baumstümpfe und einem Mahlstein bestand und so festgelegt wurde. Die Niendorfer bestritten dies.
Nun gab ein Wort das andere und schnell waren Juristen beider Lager damit beschäftigt seitenweise Klageschriften zu diesem Fall zu verfassen. Ebenso wurden diverse Vergleiche von den Juristen herangezogen um der jeweiligen Gegenseite klar zu machen wie man in diesem Grenzstreit verfahren möchte.
Wie mögen sich die verfeindeten Parteien wohl verhalten haben wenn sie jeden Sonntag und an den Feiertagen in Leezen zum Kirchgang aufeinader trafen? Ob sie sich stritten, ob sie sich einfach nicht ansahen und sich ignorierten? Streit gab es immer mal wieder, so weiß der Leezener Pastor 1751 zu berichten. Wenn auch nichts über diesen speziellen Fall aus kirchlicher Sicht bekannt ist
.

“Es gibt einige träge Kirchengänger und es fehlt ihnen so wenig an Entschuldigung als an Erinnerungen. Bei dem Gottesdienste geht alles ehrbar und ordentlich zu. Selten wird einem kund, daß die Sabbats-Anordnung auf eine grobe Art dawieder gehandelt werde. Ehebracher, Zürner, Verachter der Gnadenmittel sind, soweit der Pastor weiß, nicht da. Bricht hin und wieder das Böse, so in ihnen ist, aus, daß sie sich zanken, fluchen, vollsaufen, so werden sie von mir, wenn ich es erfahre, bestraft und zur Buße ermahnt.”

Ob der Pastor in diesem Grenzstreit auch so beherzt eingegriffen hatte und zur Buße mahnte? Zwei Jahre jedenfalls beschäftigten sich die Juristen mit diesem Fall, bis dann im Jahr 1773 ein Urteil gesprochen wurde. Ein Urteil, dass zum ersten mir bekannten, staatlich verordneten Mauerbau zwischen zwei Dörfer führte. (Mauerbau? Da haben wir doch auch Erinnerungen an einen Grenzwall)

Und das kam so: Die Entscheidung im Jahre 1773 ist zu Gunsten der Niendorfer ausgefallen. Vom strittgen Land wurde den Niendorfern 6.900 Quadratruten zugesprochen. Die in diesem Fall unterlegenen Tönningstedter erhielten nur 1.904 Quadratruten. Beide Parteien erhielten zur Auflage des Friedens auf der neuen Grenze zu beiden Gebieten einen doppelten Wall zu errichten. Ein Wall auf der Grenzlinie von 8 Fuß Breite mußte aufgeschüttet werden und auf jeder Seite des Walles mußte ein Graben von 5 Fuß Breite ausgehoben werden. Nun konnte man den Zankhähnen natürlich nicht zumuten das sie diese Arbeit gemeinsam ausführten. Grenzstreitigkeiten an Schutzwällen sind uns ja selbst noch in lebendiger Erinnerung. Gottlob hatten die damals noch keine Selbstschußanlagen.
Salomonisch wurde geurteilt, daß die Niendorfer von der Borsteler Scheide, also von Westen her her die Arbeiten beginnen sollten und die Tönningsteder die andere Hälfte aus östlicher Richtung übernehmen sollten. Man wird sich dann irgendwann ja doch einmal auf Halber Strecke getroffen haben. Ob man dann zur Fertigstellung des Schutzwalles mit einen selbstgebrannten Köhm angestoßen hat und sich wieder vertragen hat?
Hier eine Landkarte von Tönningstedt bis Niendorf aus dem Jahr 1790, also 17 Jahre nach dem Grenzstreit entstanden.

Wer waren die Kontrahenten? Von der Tönningstedter Seite war es die geballte Kraft der Familie, die hier guten Zusammenhalt zeigte.
Claus Rehrs (Hufe 2) und Hans Stolten (Hufe 1) waren zwar nicht direkt familiär miteinander verbunden, denn Die Erbtochter von Claus Rehrs, Maricke Rehrs heiratete 1764 Conrad Hinrich Stolten, den Bruder von Bauernvogt Hans Stolten. Dennoch, Die Ehefrau von Claus Rehr war eine geborene Stolten und sogar aus dem Gegenlager, aus Niendorf. Ob das wohl Zündstoff gegeben hat? Die Niendorfer und die Tönningstedter Stolten’s sind wohl auch miteinander verwandt. Ob man das damals wußte ist mir aber nicht bekannt. Indizien wie diese hier sprechen aber dafür. Über Peter Stolten ist mir noch nichts bekannt, da er aber in direktem Zusammenhang mit Hans Stolten genannt wird (“Peter, bzw. Hans Stolten”) werden die 2 Tönningstedter Stolten’s miteinander Verwandt sein.
 
Etwas erwähnenswertes am Rande: Wie bei so vielen Nachnamen wird hier der Name “Rehrs” mal “Rehr”, “Reer” oder “Rehrs” geschrieben, es handelt sich aber um ein und den selben Namen.
Über die Niendorfer Kontrahenten ist mir außer die Namen nichts näheres bekannt.

* Umrechnung: 100 Holsteinische Tonnen zu je 320 Quadratruten = 67 Hektar, 27 Ar, 64qm



Quelle
: März 2005, Heiko Stolten aus Familienunterlagen und aus der Niendorfer Chronik